TSV Rot Weiß Auerbach - Volleyball

Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins 2013

Einladung zur Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins am

Mittwoch, dem 20. März 2013

19:30 Uhr im GGEW Sportzentrum-Vereinsheim
Saarstraße 56, 64625 Bensheim-Auerbach

Tagesordnung:
1. Begrüssung und Totenehrung
2. Berichte einschließlich Aussprache
a) des Präsidenten
b) des Vorstandsvorsitzenden
c) des Jugendwartes
d) des Schatzmeisters
e) der Kassenprüfer
3. Bericht des Ältestenrates
4. Entlastung von Präsidium und Vorstand
5. Neuwahlen von Präsidium und Kassenprüfer
6. Bestätigung der neuen Abteilungsleiter
7. Satzungsänderung (Inhalte hierzu im Anhang*)
8. Ehrungen
9. Ausblick 2013
10. Beschlussfassung über Anträge
11. Verschiedenes

Anträge von Mitgliedern sind spätestens 8 Tage vor der Versammlung beim Präsidenten Günther Kuch, Geschäftsstelle der TSV Auerbach, Saarstraße 56, 64625 Bensheim-Auerbach, einzureichen.

gez. Günther Kuch, Präsident

 


Vorschlag für Satzungsänderung

neu § 5 – Mitgliedschaft

1. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet am SEPA-Verfahren für die Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen teilzunehmen. Das hat das Mitglied in der Eintrittserklärung rechtsverbindlich zu klären. Laufende Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein mitzuteilen. Mitglieder, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, zahlen einen höheren Mitgliedsbeitrag, erhöht um die dem Verein damit verbundenen Aufwendungen zum Einzug des Beitrages. Dieser Betrag wird vom Präsidium (Vorstand gem. § 26 BGB) festgelegt. Das Präsidium kann die Aufnahme von Mitgliedern ablehnen, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen.

Bei den nachfolgenden Absätzen verändert sich die Nummerierung jeweils plus 1

neu § 20 – Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

1. Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und des Zwecks des Vereins personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert.

2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung, Übermittlung Ihrer

personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft.

3. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten; Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit; Sperrung seiner Daten; Löschung seiner Daten.

4. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu.

Die nachfolgenden §§ folgen der Nummerierung 21, 22 u. 23

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